München: Angeklagter schweigt im Prozess um zweifachen Mord und 44 Mordversuche
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Knapp ein Jahr nach dem mutmaßlichen Anschlag auf eine Gewerkschaftsdemonstration mit zwei Todesopfern und Dutzenden Verletzten hat am Freitag vor dem Oberlandesgericht München das Verfahren begonnen.
„Die Bundesanwaltschaft wirft dem Angeklagten insbesondere Mord, versuchten Mord und gefährliche Körperverletzung vor. Wir nehmen an, dass der Angeklagte sein Fahrzeug am Tattag bewusst und in Tötungsabsicht in die Teilnehmer der Verdi-Demonstration in München gesteuert hat“, sagt Oberstaatsanwalt David Rademacher.
Dabei starben eine Mutter und ihre zwei Jahre alte Tochter, 44 weitere Personen hätten sich zum Teil lebensgefährliche oder schwere Verletzungen zugezogen. Der Anklage zufolge beging der Beschuldigte die Tat auch „aus einer übersteigerten religiösen Motivation heraus“.
„Nach den Erkenntnissen der Bundesanwaltschaft ist diese mutmaßliche Radikalisierung – genau darum wird sich auch die Hauptverhandlung natürlich drehen – erst unmittelbar vor der Tat, in den letzten Monaten vor der Tat, eingetreten. Der Angeklagte, ein mittlerweile 25-jähriger afghanischer Staatsangehöriger, war im Jahr 2016 als Flüchtling unbegleitet nach Deutschland eingereist und galt als durchaus integriert“, so OLG-Sprecher Laurent Lafleur.
Farhad N. wurde am Tag der Tat festgenommen und befand sich seitdem in Untersuchungshaft. In seiner Vernehmung habe er eingeräumt, bewusst in die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Demonstrationszugs gefahren zu sein. Sein Anwalt kündigte an, dass er sich im Verfahren nicht äußern wolle.
Viele der Opfer leiden bis heute unter den Folgen der Tat, sei es physisch oder psychisch, berichtet der Vertreter von acht Nebenklägern: „Ich kann jetzt nicht auf die Einzelnen eingehen, aber sie haben natürlich immer noch in ihrer gesamten Lebensgestaltung extremste Einschränkungen und erhoffen sich hier ein lückenloses Aufklären. Und die Nebenklage wird dafür sorgen, dass auch die Opferperspektive hier in den Mittelpunkt gerückt wird“, sagt Verteidiger der Nebenkläger, David Mühlberger.
Für die Hauptverhandlung, die im größten Sitzungssaal des Oberlandesgericht München stattfindet, hat der Vorsitzende des sogenannten Staatsschutzsenats nach offiziellen Angaben 38 Termine angesetzt. Das Urteil könnte dann am 25. Juni fallen.
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