Gewissen vor Pflicht: Freispruch für impfunwilligen Bundeswehroffizier bestätigt
Videobeschreibung:
Ein Bundeswehroffizier, der sich nicht gegen das Coronavirus impfen lassen wollte, ist auch in zweiter Instanz freigesprochen worden. Mehr dazu: https://www.epochtimes.de/gesellschaft/gewissen-vor-pflicht-freispruch-fuer-impfunwilligen-bundeswehroffizier-bestaetigt-a5374437.html
Der 36-jährige Oberleutnant musste sich wegen Befehlsverweigerung im Berufungsverfahren verantworten. Das Landgericht Schweinfurt hat den erstinstanzlichen Freispruch am 27. Januar 2026 bestätigt.
Die Vorsitzende Richterin am Landgericht folgte dem Hauptargument der Verteidigung, nach dem der Angeklagte die Duldungspflicht zur COVID-19-Impfung aus Gewissensgründen verweigern durfte – und verwarf die Berufung der Staatsanwaltschaft.
Eine Sprecherin des Landgerichts teilte auf Anfrage der Epoch Times zur Urteilsbegründung mit, dass „der objektive und subjektive Straftatbestand“ nach Ansicht des Gerichts zwar erfüllt sei – der Angeklagte aber nicht schuldhaft gehandelt habe, weil „er sich gegen den Befehl auf die Freiheit des Gewissens berufen konnte und dies auch ernsthaft und nachhaltig gemacht“ habe.
Sie verwies auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, unter anderem auf ein Urteil vom Juni 2005. Demnach brauche „ein Soldat einen ihm erteilten Befehl jedenfalls dann als unzumutbar nicht zu befolgen, wenn er sich insoweit auf den Schutz des Grundrechts der Freiheit des Gewissens Art. 4 GG berufen“ könne.
Der Soldat und seine drei Verteidiger hatten sich insbesondere auf diesen Artikel 4 des Grundgesetzes gestützt. Laut Verteidigung war es der erste Fall dieser Art in Deutschland. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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