BGH: Schufa darf Daten drei Jahre speichern – trotz getilgter Schulden! | Solmecke erklärt Urteil
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BGH: Schufa darf Daten drei Jahre speichern – trotz getilgter Schulden! | Solmecke erklärt Urteil
Die jüngste Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Schufa sorgt für Frust: Negative Einträge bleiben meist drei Jahre gespeichert, auch nach beglichener Schuld. Was das für Verbraucher bedeutet, welche Ausnahmen möglich sind und wie man seinen Schufa-Score schützt, erklärt Rechtsanwalt Christian Solmecke. Außerdem werden die Schattenseiten von Dubai für Influencer und Auswanderer beleuchtet – von riskanten Gesetzen bis zu eingeschränkter Pressefreiheit. Praktische Tipps zu Weihnachtsmarkt-Preisen, Rechten beim Glühwein und Rückgaberegeln sowie die Wahrheit über Falschparker-Anzeigen und aktuelle Betrugsmaschen runden das Gespräch ab.
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❓Wann wird ein negativer Schufa-Eintrag nach dem neuen BGH-Urteil gelöscht?
➡️ Nach Begleichung einer Schuld speichert die Schufa negative Einträge bis zu 3 Jahre. Bei Zahlung innerhalb von 100 Tagen und ohne weitere Verbindlichkeiten gilt eine verkürzte Frist von 18 Monaten – dies hat der BGH bestätigt, trotz Kritik von Verbrauchern.
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