BVerfG-Hammer! Freispruch bleibt endgültig – Karlsruhe stoppt Wiederaufnahme-Prozess
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Paukenschlag aus Karlsruhe: Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass ein rechtskräftiger Freispruch nicht einfach wieder aufgerollt werden darf – selbst bei neuen Beweisen. Damit kassierten die Richter die umstrittene Reform zur Wiederaufnahme schwerer Strafverfahren. Für viele Juristen ist das Urteil ein Sieg des Rechtsstaats, für Opferverbände dagegen ein bitterer Rückschlag. Das Prinzip „nicht zweimal vor Gericht für dieselbe Tat“ bleibt damit unangetastet.
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