MIGRATION: Urteilshammer am EuGH – Deutschlands Kürzungen von Asylleistungen sind rechtswidrig
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MIGRATION: Urteilshammer am EuGH – Deutschlands Kürzungen von Asylleistungen sind rechtswidrig
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Leistungskürzungen für bestimmte abgelehnte Asylbewerber gegen EU-Recht verstoßen. Konkret ging es um einen afghanischen Staatsbürger, dessen Asylantrag in Deutschland abgelehnt wurde. Nach Ansicht der Richter müssen auch ausreisepflichtige Personen Anspruch auf einen angemessenen Lebensstandard haben. Das Urteil könnte die Migrationspolitik der Bundesregierung erschweren, die auf stärkere Anreize zur Ausreise und Einsparungen im Asylsystem setzt. Zugleich wirft die Entscheidung neue Fragen zur Fairness und Einheitlichkeit der europäischen Asylpolitik auf.
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