Paragraph 188 ist verfassungswidrig! Steinhöfel rechnet mit der CDU ab | NIUS Live
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Ein Facebook-Nutzer nennt Friedrich Merz „Lügenfritz“ und soll dafür 30 Tagessätze zahlen! Und das in einem Land, das sich Demokratie und Meinungsfreiheit ins Grundgesetz geschrieben hat.
Genau das ist der Kern des sogenannten §188 StGB, umgangssprachlich auch „Majestätsbeleidigungs-Paragraph“ genannt. Er gibt Politikern einen strafrechtlichen Sonderschutz, den normale Bürger nicht genießen. Wer einen Bundesminister oder einen Kanzler beleidigt, riskiert mehr als jeder andere.
Ist das noch zeitgemäß – oder ist es schlicht unvereinbar mit dem Grundgesetz?
Median-Anwalt und Meinungsfreiheits-Experte Joachim Steinhöfel ist zugeschaltet und nimmt kein Blatt vor den Mund. Seine Bewertung: Der Paragraph ist verfassungswidrig, er verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz, und die CDU hat sich im Januar bis auf die Knochen blamiert, als sie im Bundestag gegen einen AfD-Antrag zur Abschaffung stimmte. Dass CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann nun plötzlich „große Sympathie“ für eine Abschaffung signalisiert, lässt Steinhöfel kalt: Wer dagegen gestimmt hat, der soll es morgen abschaffen. Reden reicht nicht.
Dazu kommt ein bemerkenswertes Zitat von SPD-Politiker Karl Lauterbach, der fordert, „Lügen“ durch staatliche Regulation zu adressieren. Aus Sicht von Joachim Steinhöfel zeigt das, dass er vom Verfassungsrecht schlicht keine Ahnung hat.
Wie weit darf Kritik an Politikern gehen? Wer entscheidet, was eine Lüge ist? Und warum lässt die CDU einen Paragraphen bestehen, den sie selbst als problematisch bezeichnet?
Bei NIUS Live sprachen NIUS Politikchef Ralf Schuler, NIUS-Reporter Julius Böhm und Medien-Anwalt Joachim Steinhöfel mit Moderator Alex Purrucker über das Thema.
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