BVG schmeißt NIUS raus: „Zwei Geschlechter“ sind jetzt rechtswidrig? | NIUS Live
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Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) haben die Werbekampagne von NIUS mit sofortiger Wirkung gestoppt und damit einen Sturm der Entrüstung ausgelöst. Der Staatskonzern, zu 100 Prozent im Besitz des Landes Berlin, begründet den Schritt damit, ein Social-Media-Post von NIUS-Chefredakteur Julian Reichelt habe „die Grenzen der zulässigen Meinungs- und Werbefreiheit überschritten“.
Doch was die BVG als Zensurgrundlage heranzieht, war nie ein echtes Werbemotiv. Es war ein sogenanntes Mockup – ein in der Werbeindustrie übliches Visualisierungsformat. Die tatsächlich geschaltete Kampagne mit dem Slogan „Morgens um sechs schon wissen, was einem abends um acht verschwiegen wird“ hatte die BVG zuvor selbst als rechtlich unbedenklich eingestuft.
Was als politischer Druck des linksgrünen Milieus begann, hat sich in einen handfesten Skandal um Meinungsfreiheit und staatliche Zensur verwandelt. Zeit-Journalistin Anna Meyer spricht von „Tagesschau-Lästerung“ als neuem Straftatbestand. Bild-Politikchef Jan Schäfer nennt die Grünen die „Angst-Partei schlechthin“. FDP-Generalsekretär Martin Hagen fordert die Verteidigung der Pressefreiheit gegen jede Form von Autoritarismus. Und selbst aus den Reihen der Grünen regt sich Widerspruch: Grünen-Politiker Markus Bublitz kritisiert die Forderung seiner Parteikollegin Antje Kapek offen und warnt, solche Übergriffe kosteten die Grünen Wählerstimmen.
Dabei hatte Kapek den Werbestopp als „klaren Sieg der Zivilgesellschaft“ gefeiert und gefordert, die Gesetze so anzupassen, dass „menschen- und demokratiefeindliche Inhalte“ künftig von Anfang an ausgeschlossen werden können.
Bei NIUS Live sprachen NIUS-Chefredakteur Julian Reichelt, die stellv. NIUS-Chefredakteurin Pauline Voss und Reporter-Legende mit Moderator Alexander Kissler über das Thema.
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