Bürgergeld: Jobcenter muss Bürgergeld-Bezieher bei Schulden helfen
Videobeschreibung
Du kannst deine Heizung nicht bezahlen und das Jobcenter sagt nicht unser Problem – selbst schuld. Doch das Landessozialgericht Berlin Brandenburg hat jetzt klargestellt: Diese pauschale Ablehnung bei Energieschulden ist rechtswidrig und das Jobcenter muss in solchen Fällen ein Darlehen übernehmen.
Dr. Utz Anhalt ist Sozialrechtsexperte und zeigt dir die wichtigsten Urteile für Bürgergeld-Bezieher. Wusstest du, dass eine Wohnung ohne Heizung rechtlich keine gesicherte Unterkunft darstellt? Kennst du deine Rechte bei Energieschulden gegenüber dem Jobcenter?
Diese Fragen werden im Video beantwortet:
▸ Muss das Jobcenter bei Energieschulden ein Darlehen übernehmen?
▸ Was ist der Unterschied zwischen Ermessen und Willkür beim Jobcenter?
▸ Wann gilt eine Wohnung als nicht mehr gesichert?
▸ Wann muss ich den Antrag vor einer Gassperre stellen?
▸ Kann ich einen Eilantrag beim Sozialgericht stellen?
INHALT:
0:00 – Jobcenter lehnt Energieschulden ab – Familie klagt
1:06 – Gerichtsentscheidung: Jobcenter muss Darlehen übernehmen
1:44 – Paragraph 22 Absatz 8: Rechtliche Grundlage erklärt
2:12 – Ermessen vs. Willkür: Was Jobcenter beachten müssen
3:39 – Darlehen statt Erlass: So funktioniert die Rückzahlung
5:32 – Timing ist entscheidend: Antrag vor der Gassperre
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