AfD weiter im Visier! | Von Janine Beicht
Videobeschreibung:
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Gericht zementiert staatliche Ausgrenzung: Bayerns Verfassungsschutz darf AfD weiter beobachten
Mit dem endgültigen Beschluss bleibt die Überwachung des Landesverbands bestehen. Die Folgen reichen von juristischen Fragen bis hin zu einer grundsätzlichen Diskussion über Macht, Kontrolle und politische Chancengleichheit.
Ein Kommentar von Janine Beicht.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat der AfD den Weg in die nächste Instanz versperrt und den Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts München zurückgewiesen. (1) Die Entscheidung ist unanfechtbar. Damit bleibt die Beobachtung des gesamten bayerischen AfD-Landesverbands durch das Landesamt für Verfassungsschutz bestehen.
Das Verwaltungsgericht München hatte am 1. Juli 2024 nach mehrtägiger Verhandlung festgestellt, dass tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der Partei vorliegen (2). Der Verwaltungsgerichtshof sah keine hinreichenden Gründe für eine Berufung und bestätigte, dass die Vorinstanz belastende und entlastende Aspekte gleichermaßen gewürdigt habe…
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Bild: Berlin, Deutschland, 04.07.2023: Alice Weidel und Tino Chrupalla bei einem Treffen in Berlin
Bildquelle: photocosmos1 / shutterstock
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