Gutachten: AfD „nachweislich verfassungswidrig“ – Verbotsverfahren „wahrscheinlich“ erfolgreich
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Laut einem heute veröffentlichten Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) sei die AfD „nachweislich verfassungswidrig“. Für das juristische Gutachten wurden laut Verfasser mehr als 3 Millionen Datenpunkte geprüft, größtenteils Social-Media-Posts der Partei und ihrer Vertreter, aber auch Parlamentsdokumente oder Pressemitteilungen.
Das Gutachten „kommt auf der Grundlage von mehr als 2500 Belegen zu dem eindeutigen Ergebnis, dass die AfD verfassungswidrig ist. Die AfD ist verfassungswidrig im Sinne des Artikels 21, Absatz 2 des Grundgesetzes. Das bedeutet, dass ein zulässiger Verbotsantrag nach unserer Einschätzung wahrscheinlich Erfolg hätte“, sagte Dr. iur. Moini: Bijan Moini, Leiter des Gutachtens und Direktor der GFF, bei der Vorstellung im Haus der Bundespressekonferenz.
Die Arbeit an dem Gutachten sei von mehr als 20.000 Menschen mit privaten Spenden unterstützt worden, mehr als 1 Million Euro seien dabei zusammengekommen, hieß es heute bei der Vorstellung.
Man sei ergebnisoffen vorgegangen, heißt es auf der Webseite der GFF, denn „eine voreingenommene Untersuchung hätte vor dem Bundesverfassungsgericht kaum Bestand“, steht dort weiter.
Die AfD würde sich sowohl gegen das Demokratieprinzip, als auch gegen die Menschenwürde richten. So würden etwa politische Gegner nicht als gleichberechtigte Akteure, sondern oft als „Volksverräter“ angesehen.
An dem 1500 Seiten langen Gutachten habe man mit 8 Experten 13 Monate lang gearbeitet. Bei der Spendenakquise wurde der Verein von Partnerorganisationen wie der „Demokratie-Stiftung Campact“, dem „Volksverpetzer“ oder „Frag den Staat“ unterstützt.
Mehr zu dem Gutachten lesen Sie auf http://www.epochtimes.de
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