DEUTSCHLAND: Muss mein Kind bei Schnee-Chaos zur Schule? Anwalt erklärt Rechtslage!
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DEUTSCHLAND: „DAS kann arbeitsrechtlich schwierig werden!“ Anwalt erklärt Rechte bei Chaos-Wetter!
Schnee, Eis und Chaos auf den Straßen – doch was gilt arbeitsrechtlich? Rechtsanwalt Arndt Kempgens stellt klar: Das Wegerisiko liegt grundsätzlich bei den Arbeitnehmern. Auch bei widrigem Wetter müssen Beschäftigte pünktlich zur Arbeit erscheinen. Wer zu spät kommt oder gar nicht erscheint, riskiert Lohnkürzungen, Abmahnungen und im Wiederholungsfall sogar die Kündigung.
Nur wenn objektiv niemand mehr zur Arbeit kommen kann, liegt kein Verstoß vor – bezahlt wird der Tag dennoch nicht. Auch für Eltern gilt: Trotz Schnee herrscht Schulpflicht. Wer Kinder ohne triftigen Grund zu Hause lässt, muss mit Bußgeldern rechnen. Nur bei akuter Gefahr entfällt die Pflicht.
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Quelle: BILD
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