Reichsbürger in Haft ohne Urteil: Linksterroristen werden laufen gelassen Interview Thomas Tschammer
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Ein linksextremer Terroranschlag erschüttert das Land Berlin: mitten im Winter zerstört ein Brandsatz die Strom- und Wärmeversorgung für zehntausende Wohnungen. Der regierende Bürgermeister Kai Wegner (CDU) nennt das „inakzeptabel“; der Bundestaatsanwalt nimmt die Ermittlungen auf, nachdem er die Terrorgruppe vorher zehn Jahre lang gewähren ließ. Denn schon seit zehn Jahren verübt die „Vulkangruppe“ Anschläge auf die Strom-Infrastruktur Berlins. Vermutliche Mitglieder wurden schon einmal festgenommen – und nicht bestraft. Zu dünn war die Beweislage, laut Staatsanwaltschaft und Gerichten Berlins, als die bekannten Linksextremisten mit Benzin, Funkgeräten und Wechselkleidung in der Nähe kritischer Infrastruktur entdeckt wurden.
„Ein Versagen der Staatsanwaltschaft“, nennt dies Thomas Tschammer. Der Rechtsanwalt vertritt Heinrich XIII. Prinz Reuß im Terrorprozess gegen die angeblichen Reichsbürger-Putschisten um den Prinzen. Sein Mandant sitzt nun im vierten Jahr in Untersuchungshaft; ein Ende des Prozesses ist nicht in Sicht. Um ihn zu verurteilen, sollen wage Behauptungen der Staatsanwaltschaft und Stammtischparolen seiner Mitstreiter reichen. Illegale Waffenlager existierten nicht, Putschpläne konnten bisher nicht nachgewiesen werden. „Nicht einmal eine Fensterscheibe wurde eingeworfen“, beschreibt Tschammer die Faktenlage. Doch der Strafgesetzparagraf 129, der zur Jagd auf die Bader-Meinhof-Bande kreiert wurde, lässt solche Prozesse zu. Er wird im Kampf gegen Linksextremisten nur nicht angewandt.
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