AfD-Parteibuch Waffenentzug ❌ Gericht sagt Nein ❌
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Das willfährige Waffenverbot gegen AfD-Mitglieder – ein Angriff auf den Rechtsstaat ❌ Was sich seit Jahren in deutschen Behörden abzeichnet, nimmt immer offenere Formen an: Die politische Gesinnung ersetzt schrittweise das Recht. Besonders deutlich wird dies beim Versuch, AfD-Mitgliedern pauschal Waffen- und Jagdscheine zu entziehen – allein aufgrund ihrer Parteizugehörigkeit. Nicht wegen individueller Straftaten. Nicht wegen konkreter Gefährdung. Sondern wegen eines Parteibuchs.
Nun hat das Verwaltungsgericht Gera diesem Treiben eine klare Grenze gesetzt. Das Gericht entschied, dass eine Mitgliedschaft in der AfD allein kein ausreichender Grund ist, um eine waffenrechtliche Erlaubnis zu entziehen. Vier Thüringer AfD-Mitglieder hatten geklagt, nachdem Behörden mehrerer Landkreise und einer kreisfreien Stadt ihre Waffen-Erlaubnisse verweigert oder entzogen hatten – mit der Begründung, sie seien AfD-Mitglieder.
Besonders brisant: Die Behörden stützten sich dabei pauschal auf Einschätzungen des Verfassungsschutzes. Doch das Gericht stellte klar, dass hierfür ein belastbarer Nachweis einer „kämpferisch-aggressiven Haltung“ gegenüber der Verfassung notwendig sei. Einzelne Zitate von Funktionären, über Jahre zusammengesammelt, genügen dafür nicht.
Damit wird offengelegt, was viele längst vermuten: In Teilen der Verwaltung existiert offenbar eine politische Agenda. Es geht nicht um Sicherheit – es geht um Gesinnungskontrolle. Wer der falschen Partei angehört, soll schrittweise entrechtet werden. Heute Jagdschein und Waffenbesitz. Morgen vielleicht Gewerbeerlaubnis, Beamtenstatus oder Bankkonto.
Dass laut Thüringer Innenministerium 34 AfD-Mitglieder insgesamt 154 Schusswaffen besitzen, wird dabei medial gern skandalisiert. Verschwiegen wird jedoch: Diese Personen haben bislang alle gesetzlichen Prüfungen bestanden, sonst hätten sie ihre Erlaubnisse nie erhalten.
Das Vorgehen erinnert an dunkle Kapitel deutscher Geschichte, in denen Behörden politische Gegner katalogisierten, überwachten und schikanierten. Der moderne Rechtsstaat sollte genau aus diesen Erfahrungen gelernt haben. Doch offenbar erleben wir derzeit eine schleichende Rückkehr politisch motivierter Sonderbehandlung.
Besonders gefährlich ist der Präzedenzfall: Wenn Parteizugehörigkeit ausreicht, um Grundrechte einzuschränken, ist niemand mehr sicher. Heute trifft es AfD-Mitglieder. Morgen trifft es Regierungskritiker. Übermorgen jeden, der vom offiziellen Meinungskorridor abweicht.
Das Urteil aus Gera ist deshalb mehr als eine juristische Entscheidung. Es ist eine Ohrfeige für jene Teile der Verwaltung, die sich als politische Aktivisten verstehen. Und es ist ein Warnsignal: Der Rechtsstaat lebt nur so lange, wie er für alle gilt – auch für unbequeme Opposition.
Wer politische Gegner über Behördenwege entmachtet, hat den demokratischen Wettbewerb längst aufgegeben.
Verantwortlich für Inhalt: Dirk Muchow














