Merz Pinocchio-Ermittlungen Polizei ❌
Videobeschreibung:
Es ist ein Armutszeugnis für eine freiheitliche Demokratie, dass der §188 StGB – der sogenannte „Majestätsbeleidigungs-Paragraph“ für Politiker – im Jahr 2026 immer noch existiert. Während Bürger sich täglich scharfe Kritik gefallen lassen müssen, sollen Amtsträger einen besonderen strafrechtlichen Schutz genießen? Das ist nicht Gleichheit vor dem Gesetz, das ist politische Sonderbehandlung.
Dass gegen Bürger überhaupt ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, weil sie Friedrich Merz „Pinocchio“ nennen, zeigt, wie weit sich Teile von Justiz und Polizei von einem robusten Verständnis der Meinungsfreiheit entfernt haben. Eine überspitzte, satirische oder polemische Bezeichnung gehört in einer Demokratie zum politischen Meinungskampf. Politiker sind keine Monarchen, sondern gewählte Vertreter auf Zeit. Wer Macht ausübt, muss auch scharfe Kritik aushalten.
Der §188 verschiebt das Kräfteverhältnis zwischen Bürger und Staat gefährlich. Er signalisiert: Kritik an Amtsträgern kann strafrechtliche Konsequenzen haben, wenn sie als „geeignet zur Beeinträchtigung des öffentlichen Wirkens“ gewertet wird. Diese schwammige Formulierung lädt geradezu zu politischer Auslegung ein. Das erzeugt Einschüchterung – und genau das darf in einer offenen Gesellschaft nicht passieren.
Warum schafft der Deutscher Bundestag diesen Paragraphen nicht ab? Wenn Politiker ständig von „Respekt“ sprechen, sollten sie mit gutem Beispiel vorangehen und zeigen, dass sie auch harte, überspitzte Kritik ertragen. Respekt lässt sich nicht per Strafgesetz erzwingen.
Noch problematischer ist das Signal der Strafverfolgungsbehörden. Polizei und Staatsanwaltschaften sind ohnehin überlastet – von Clan-Kriminalität bis zu Betrugsdelikten im Millionenbereich. Und dann werden Ressourcen darauf verwendet, ein Wort wie „Pinocchio“ juristisch zu prüfen? Das wirkt wie eine Prioritätenverschiebung zulasten echter Sicherheitsprobleme.
Demokratie lebt vom offenen Streit, von Zuspitzung, von Ironie und auch von Übertreibung. Wer politische Kritik kriminalisiert, schwächt nicht die Kritiker, sondern die Glaubwürdigkeit des Systems. Ein selbstbewusster Staat braucht keinen Beleidigungs-Sonderparagraphen für seine Eliten.
Wenn Politiker Vertrauen zurückgewinnen wollen, dann nicht durch Strafanzeigen, sondern durch Transparenz, Wahrhaftigkeit und überzeugende Politik. Meinungsfreiheit bedeutet gerade, dass auch unbequeme, polemische oder provokante Aussagen zulässig sind – solange sie nicht zu Gewalt aufrufen. Ein „Pinocchio“-Vergleich mag geschmacklos sein. Strafrechtlich relevant sollte er in einer gefestigten Demokratie jedoch nicht sein.
Die Abschaffung des §188 wäre ein klares Signal: Bürger und Politiker stehen vor dem Gesetz auf derselben Stufe. Genau so sollte es sein.
Verantwortlich für Inhalt: Dirk Muchow














