LG Hannover verwirft Berufung im „Lappen“-Prozess und hält „Lappen“ für eine Formalbeleidigung.
Videobeschreibung:
Landgericht Hannover verwirft Berufung im „Lappen“-Prozess und führt aus, dass es sich bei „Lappen“ um eine Formalbeleidigung handelt, die immer, also in jedem Kontext, strafbar ist.
Selbst die Staatsanwaltschaft äußerte Zweifel an einem wirksam gestellten Strafantrag durch Dahmen (vertreten durch seinen Anwalt), aber das Gericht sieht hier kein Problem und lehnt den Beweisantrag der Verteidigung und den Antrag auf Einstellung des Verfahrens ab. Wir werden Revision gegen das Urteil einlegen.
Video nach dem Urteil: „Der Lappenprozess um Janosch Dahmen, Runde 2, LG Hannover“
Quelle und Dank an HVR-TV 511:
https://www.youtube.com/live/M5424ltmfLg?
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