Bußgeldverfahren wegen Masern-Nachweispflicht: Reicht eine Studienteilnahme als Nachweis aus?
Videobeschreibung:
Die Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Rastatt wurde unterbrochen, damit sich die Richterin über die Studie weitere Informationen einholen kann. Anhand dieser Informationen wird sie in der nächsten Hauptverhandlung entscheiden, ob eine solche Bescheinigung einen Nachweis i.S.d. § 20 Abs. 9 S. 1 IfSG darstellt.
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