Merz-Regierung plant Hauskauf-Verbot bei falscher Gesinnung | NIUS Live am 09.04.2026
Videobeschreibung
Ein Gesetzentwurf auf Referentenebene sorgt für Alarmstimmung: Bauministerin Hubert von der SPD plant eine Änderung des Städtebaurechts, die weit über Schrottimmobilien hinausgeht. Künftig sollen Kommunen ein Vorkaufsrecht erhalten – und damit Menschen am Immobilienkauf hindern können, wenn der Verfassungsschutz oder das BKA auf deren Social-Media-Aktivitäten anspringt. Wer sich politisch falsch geäußert hat, wer die falsche Partei wählt, wer vor drei Jahren den falschen Facebook-Post abgesetzt hat – der darf kein Haus mehr kaufen. Ausdrücklich auch dann, wenn das Verhalten legal war.
Julian Reichelt analysiert bei NIUS Live, was hinter dem Schrottimmobilien-Vorwand wirklich steckt: ein de-facto-Kaufverbot aufgrund von Gesinnung, eine Neuausrichtung des Verfassungsschutzes gegen Einzelpersonen statt gegen Gruppen – und die Tür zur gesinnungsbasierten Enteignung, die damit sperrangelweit geöffnet wird. Denn wer den Kauf verbieten darf wegen falscher Gesinnung, der kann morgen auch enteignen.
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