ASYL: Urteil aus Luxemburg stoppt Leistungskürzungen für Asylbewerber – Sozialrechtler erklärt
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ASYL: Urteil aus Luxemburg stoppt Leistungskürzungen für Asylbewerber – Sozialrechtler erklärt
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Leistungskürzungen für Asylbewerber, die im Rahmen des Dublin-Verfahrens in einen anderen EU-Staat überstellt werden sollen, gegen EU-Recht verstoßen können. Im Mittelpunkt steht ein Fall aus Bayern: Ein afghanischer Asylbewerber erhielt gekürzte Leistungen, obwohl sein Asylverfahren noch nicht abschließend entschieden war. Sozialrechtler Prof. Dr. Constantin Hruschka erläutert die Folgen des Urteils, die Grenzen von Leistungskürzungen und die geplanten Änderungen im Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS). Was bedeutet das Urteil für Deutschland, die EU-Asylpolitik und künftige Verfahren?
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