Menschen, die um ihre Kindern trauern, werden vom Verfassungsschutz kriminalisiert | NIUS Live
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Trauern ist „rechtsextrem“? Sachsen-Anhalts Verfassungsschutz sorgt für Skandal!
Der sächsisch-anhaltische Verfassungsschutz hat mit einer Begründung für Empörung gesorgt, die kaum zu fassen ist: Wer öffentlich um Kinder trauert, die durch illegale Migranten getötet wurden, soll demnach als „rechtsextrem“ gelten. Was wie eine absurde Verwechslung klingt, steht schwarz auf weiß im Verfassungsschutzbericht 2025 und trifft damit nicht nur AfD-Politiker, sondern auch verwaiste Eltern mitten ins Herz.
Michael Kyrath verlor seine 17-jährige Tochter Ann-Marie am 23. Januar 2023 bei Brokstedt in Schleswig-Holstein. Sie wurde von einem ausreisepflichtigen, mehrfach vorbestraften Palästinenser in einem Regionalzug niedergemetzelt. Seitdem kämpft er öffentlich dafür, dass der Staat seine Schutzpflicht ernst nimmt. Als er erfuhr, dass ausgerechnet Trauer um ermordete Kinder als Beleg für Verfassungsfeindlichkeit herangezogen werden soll, meldete er sich zu Wort.
Es geht um die Frage: Wer darf noch trauern – und wer nicht mehr?
Bei NIUS Live sprachen NIUS Politikchef Ralf Schuler, NIUS-Reporter Julius Böhm und Michael Kyrath mit Moderator Alex Purrucker über das Thema.
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