GEAS – Künftig werden bestimmte Asylanträge bereits direkt an den Außengrenzen der EU geprüft.
Videobeschreibung
Mit den neuen EU-Asylregeln, die am 12. Juni 2026 in Kraft treten, startet auch die neue Außengrenzeinrichtung des Landes Brandenburg am Flughafen BER.
Diese Behausung gilt für Personen die
• die möglicherweise eine Gefahr für die Sicherheit oder die öffentliche Ordnung darstellen,
• die bei ihrer Identität falsche Angaben gemacht haben,
• oder die aus Ländern kommen, deren Bürgerinnen und Bürger normalerweise nur selten Asyl oder Schutz in der EU erhalten.
Diese Menschen sollen also nicht erst ins Landesinnere einreisen, sondern ihr Asylverfahren bereits direkt an der Grenze durchlaufen.
Beitrag & Schnitt: Raquel Crawford
Kamera: Selina Kalayci
Verantwortlich für Inhalt: tvberlin














