Video zum Brandenburg-Chebli-Prozess. Achtung! Die Spendenkampagne war erfolgreich und ist beendet.
Videobeschreibung
Spendenaufruf: „Volksverhetzer“ gegen Antisemitin – Die Klage gegen Sawsan Chebli
Vor dem Berliner Kammergericht findet eine entscheidende Berufungsverhandlung statt. Sie wird zeigen, wie viel Meinungsfreiheit für Regimekritiker in Deutschland noch übrig ist. Verhandelt wird gegen die SPD-Politikerin Sawsan Chebli. Paul Brandenburg verklagt sie, weil sie versucht hat, seine Kritik gerichtlich verbieten zu lassen. Eigentlich stehen die Chancen schlecht für die ehemalige Staatssekretärin und gut für die Meinungsfreiheit. Doch durch einen juristischen Winkelzug Cheblis droht der Prozess noch zu platzen: Brandenburg muss vorab 5.000 Euro sogenannte Sicherheitsleistung bei Gericht hinterlegen. Da er diesen Betrag nicht selbst aufbringen kann, sammelt er derzeit Spenden für die Prozesskostensicherheit. Im Erfolgsfall gehen die Spenden an den Förderverein der Organisation „Ärzte stehen auf e.V.“. Bis zum 14. Juli 2026 kann jeder mithelfen und damit doppelt Gutes tun. (Ausführliche Informationen zum Fall unten nach den Spendeninfos)
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BITTE KEINE PROZESS-SPENDEN MEHR FÜR DIIE KLAGE GEGEN CHEBLI
Dank Eurer Hilfe ist der Betrag für die „Sicherheitsleistung“ in nur drei Tagen zusammengekommen!
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Hintergrund:
Paul Brandenburg hat die Palästinenser-Aktivistin und ehemalige Politikerin Sawsan Chebli öffentlich als „bekennende Antisemitin“ bezeichnet. Dafür soll er 2.500 Euro Geldentschädigung plus mehrere tausend Euro Anwaltskosten zahlen. Eine Äußerung, zu der Chebli selbst durch ihre Worte und Taten wiederholt Anlass gegeben hat. Sie hat öffentlich bekannt, „mit Judenhass groß geworden“ zu sein – und sich bis heute nicht klar davon distanziert. Sie hat Beiträge geteilt, die Israel als „Apartheid-Staat“ verurteilen und mit dem Nationalsozialismus vergleichen. Zudem umgibt sie sich mit führenden Vertretern der BDS-Bewegung, die der Bundestag bereits 2019 als antisemitisch eingestuft hat. Auf der Website „antisemitin-sawsan-chebli.de“ hat Brandenburg die belastendsten Aussagen dokumentiert.
Ist Chebli deshalb zwingend Antisemitin? Oder lässt sich ihre Haltung noch als legitime Kritik am Staat Israel einordnen? Diese Frage lässt sich nicht mit letzter Gewissheit beantworten – Werturteile über die innere Haltung eines Menschen sind keine Tatsachenbehauptungen. Und genau darum geht es in diesem Prozess: Nicht darum, ob jemand tatsächlich Antisemit ist, sondern ob man diese Meinung öffentlich äußern darf.
Werturteile genießen nach Artikel 5 Grundgesetz ausdrücklich Schutz – ohne Wahrheitsbeweis. Genau deshalb dürfen Rechtsanwalt Markus Haintz als „Putin-Fan“ und Paul Brandenburg als „Volksverhetzer“ beschimpft werden, ohne dass die Absender Belege liefern oder Entschädigung zahlen mussten. Chebli hingegen wollte genau das: Geld für ein reines Werturteil. Brandenburg wehrte sich mit einer negativen Feststellungsklage – und verlor in erster Instanz. Entschieden hat die Einzelrichterin Claudia Wolter. Bereits vor Verhandlungsbeginn zeigte sie, woher der Wind in der Hauptstadt weht. Ihre leuchtend rot gefärbten Haare trägt sie kurz und mit rasiertem Scheitel. Die rote Richterin deklarierte Brandenburgs Kritik kurzerhand zur „Tatsachenbehauptung“ und verlangte einen Beweis, der bei reinen Werturteilen gar nicht gefordert werden darf – ein unmögliches Unterfangen.
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