Juristisches Tauziehen um Transpersonen im öffentlichen Raum – Reupload
Videobeschreibung
Unser Interview mit Eva Engelken wurde am 16. Juni 2026 gesendet. Einen Tag danach erließ das Landgericht Frankfurt am Main einen Beschluss, der Eva Engelken bzw. den Verein Frauenheldinnen mit einem Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro bedroht, wenn sie den Mann, der sich zur Frau erklärt und aufgrund dessen Zutritt zu einem Fitness-Studio für Frauen verlangt hat, weiterhin als Mann bezeichnet und ihn, der mit seinem Fall selber an die Öffentlichkeit getreten ist, beim Namen nennt. Obwohl wir als schweizerisches Radio keineswegs an Beschlüsse eines deutschen Gerichts gebunden sind, wollen wir Eva Engelken und den Verein Frauenheldinnen nicht der Gefahr der wirtschaftlichen Existenzvernichtung aussetzen und haben den Namen der betreffenden Person an 11 Stellen im Interview unhörbar gemacht.
Muss eine als Mann geborene Transperson als Frau bezeichnet werden, und welchen juristischen Einfluss nehmen NGOs auf dieses Thema Die Einzelheiten erläutert Eva Engelken, Vorsitzende des Vereins Frauenheldinnen.
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