NIUS-Kampagne kehrt zurück: BVG muss Niederlage selbst verkünden | NIUS Live
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Ein Sieg für die Meinungsfreiheit: Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass die BVG die NIUS-Werbekampagne wieder auf ihren Bussen und in der U-Bahn zeigen muss, nachdem die Berliner Verkehrsbetriebe die Kampagne überraschen gestoppt hatte. Als Vorwand diente der BVG ein satirischer Social-Media-Post von NIUS-Chefredakteur Julian Reichelt, der angeblich „offensichtlich rechtswidrig“ sei.
Das Gericht sieht das komplett anders: Der Beitrag halte sich klar im Rahmen der Meinungsfreiheit, entschied die Kammer in einem fast 40 Seiten starken Beschluss. Noch brisanter: Die BVG muss nun sogar öffentlich per eigener Pressemitteilung bekanntgeben, dass ihr dieses Verbot gerichtlich untersagt wurde. Das Unternehmen hat inzwischen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt.
Es ist ein Fall, der weit über Berlin hinausgeht. Es geht um Zensur, staatliche Neutralitätspflicht und die Grenzen dessen, was ein landeseigener Betrieb sich politisch erlauben darf.
Bei NIUS Live sprachen NIUS-Kolumnist Gunnar Schupelius, NIUS-Reporter Julius Böhm, STATEMENT-Chefredakteurin Birgit Kelle und Medien-Anwalt Joachim Steinhöfel mit Moderator Alex Purrucker über das Thema.
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