Dr. Monika Jiang verklagt das Gesundheitsministerium auf Unterlassung & bittet um eure Unterstützung
Videobeschreibung:
Die Weinheimer Ärztin wurde wegen der Ausstellung vermeintlich unrichtiger Gesundheitszeugnisse zu einer inzwischen rechtskräftigen Bewährungsstrafe von 2 Jahren verurteilt. Die Neue Züricher Zeitung (https://www.nzz.ch/international/das-us-gesundheitsministerium-richtet-fuer-deutsche-aerzte-eine-beschwerdestelle-ein-im-fokus-stehen-die-pandemie-strafverfahren-der-behoerden-ld.1925851) berichtet heute, dass das US-Gesundheitsministerium eine Beschwerdestelle für deutsche Ärzte eingerichtet hat. Im Fokus stehen die Pandemiestrafverfahren.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hat kürzlich auf ihren US-Kollegen Robert F. Kennedy Jr. und dessen scharfer Kritik (https://x.com/SecKennedy/status/2010349911976423736) an der Ärzteverfolgung in Deutschland erwidert (http://bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/meldungen/warken-widerspricht-us-gesundheitsminister.html), dass es in der Bundesrepublik strafrechtliche Verfolgung gegen Ärzte nur in Fällen von Betrug und Urkundenfälschung gab.
Das ist unwahr. Viele Ärzte wurden lediglich wegen des Ausstellens (vermeintlich) unrichtiger Gesundheitszeugnisse verurteilt, eines Delikts, welches eine erheblich geringere Strafandrohung hat als Betrug oder Urkundenfälschung.
Dr. Jiang beauftragte die Kölner Kanzlei Haintz legal damit, das Gesundheitsministerium auf Unterlassung zu verklagen. Diese Klage wurde heute eingereicht.
Monika benötigt eure Unterstützung, um sich rechtlich zur Wehr zu setzen. Eure Spende wird für die Finanzierung dieses Verfahrens und vor allem auch ihrer bisherigen erheblichen Verteidigungskosten des aufwendigen Strafverfahrens eingesetzt werden.
Unter folgender Kontoverbindung/PayPal-Adresse könnt ihr Monika unterstützen:
Kreissparkasse Ulm
DE94 6305 0000 0021 3607 81
Kontoinhaber: Haintz legal Rechtsanwalts-GmbH (Fremdgeldkonto)
oder per PayPal unter diesem Link https://www.paypal.com/ncp/payment/6G6DSQPW2LYY2
Als Verwendungszweck schlagen wir vor:
„Prozesskosten Monika, 24–26“
oder
„Schenkung Monika zur freien Verfügung, 24–26“
Danke im Namen von Monika.
PS: Es können keine Spendenbescheinigungen ausgestellt werden!
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