Elektronische Patientenakte als Beweismittel im Strafprozess?
Videobeschreibung:
0:00 Einleitung Elektronische Patientenakte
1:08 Ärztliche Schweigepflicht und Zeugnisverweigerungsrecht
2:30 Beschlagnahmeverbot ärztlicher Unterlagen
3:15 Elektronische Patientenakte als versichertengeführte Zweitdokumentation
4:24 Der Gesetzgeber kannte das Problem
7:09 Zwangsentsperrung Smartphone
8:10 Anwendungsbeispiel Beschlagnahme einer EPA
9:13 Beifang (Zufallsfunde) bei einer Beschlagnahme
Die elektronische Patientenakte (ePA) sollte die medizinische Versorgung verbessern und den Informationsaustausch zwischen Ärzten erleichtern. Doch mit der zunehmenden Verbreitung stellt sich eine neue, bislang kaum diskutierte Frage: Welche strafrechtlichen Folgen kann die ePA haben? In diesem Video analysiere ich, ob Inhalte der elektronischen Patientenakte als Beweismittel im Strafverfahren beschlagnahmt werden können – und ob dadurch das bisher geltende Beschlagnahmeverbot ärztlicher Unterlagen faktisch ausgehöhlt wird.
Ich erkläre Euch,
– warum § 97 StPO bei klassischen Arztunterlagen greift,
– weshalb die ePA rechtlich anders eingeordnet wird,
– welche Rolle der „Gewahrsam“ im Beschlagnahmerecht spielt,
– was § 98 StPO in der Praxis bedeutet,
– welche Risiken sogenannte „Beifänge“ mit sich bringen können.
Dabei geht es nicht um Panik, sondern um eine juristische Einordnung der aktuellen Rechtslage. Die Frage ist nicht, ob jemand etwas zu verbergen hat – sondern ob hochsensible Gesundheitsdaten künftig leichter in Ermittlungsverfahren einbezogen werden können.
Am Ende zeige ich Euch, welche Möglichkeiten Ihr derzeit habt – insbesondere im Hinblick auf Widerspruch und Löschung der ePA.
Wenn Ihr Euch bereits meine anderen Videos zur elektronischen Patientenakte angeschaut habt, knüpft dieses Video daran an. Falls nicht, empfehle ich Euch, diese im Anschluss ebenfalls anzusehen. In den jeweils angepinnten Kommentaren findet Ihr zusätzliche Hinweise und Aktualisierungen.
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