AfD vorerst nicht gesichert rechtsextrem | NIUS Live am Abend vom 26.02.2026
Videobeschreibung:
Der Verfassungsschutz darf die AfD bis auf Weiteres nicht als gesichert rechtsextremistisch führen. Das Verwaltungsgericht Köln hat dem Bundesamt aufgegeben, zunächst das Ergebnis des Hauptsacheverfahrens abzuwarten. Auslöser ist eine Klage der AfD gegen die Einstufung. In einer Pressemitteilung des Gerichts heißt es: „Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) darf die Alternative für Deutschland (AfD) bis zum Abschluss des beim Verwaltungsgericht Köln anhängigen Hauptsacheverfahrens in erster Instanz nicht als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einstufen und behandeln. Auch die öffentliche Bekanntgabe einer solchen Einstufung muss das BfV vorläufig unterlassen.“ Das habe das Verwaltungsgericht Köln mit Beschluss vom heutigen Tag (26. Februar 2026) entschieden und damit einem Eilantrag der AfD im Wesentlichen stattgegeben. Bei NIUS Live am Abend äußerte sich Staatsrechtler Ulrich Vosgerau zu diesem Gerichts-Hammer. Welche Auswirkungen hat es auf die Landtagswahlen in diesem Jahr?
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