Völkerrecht, Angriffskrieg und das Recht auf Verteidigung – wir müssen umlernen | Jens Berger | NDS
Videobeschreibung:
Völkerrecht, Angriffskrieg und das Recht auf Verteidigung – wir müssen umlernen | Jens Berger | NachDenkSeiten-Podcast | 02.03.2026
Vier Jahre nach Beginn der russischen Invasion der Ukraine haben wir doch eigentlich die korrekten politisch-medialen Sprachregelungen verstanden. Kaum eine Nachrichtensendung, kaum eine politische Rede kam ohne sie aus. Wer ein anderes Land „völkerrechtswidrig“ und „brutal“ angreift, ist ein Bösewicht und wird sanktioniert. Das angegriffene Land hat hingegen „jedes Recht auf Verteidigung“ und muss dabei selbstverständlich auch unterstützt werden. Unsere Solidarität gehört dem Angegriffenen, aber nicht dem Angreifer. So weit, so gut. Nach Beginn des völkerrechtswidrigen, brutalen Angriffskriegs der USA und Israels gegen Iran können wir diese Sprachregelung nun wohl auf dem Müllhaufen der politischen Plattitüden entsorgen. Ein Kommentar von Jens Berger.
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Artikel veröffentlicht am: 02. März 2026 um 12:57
Autor: Jens Berger
Sprecher: Tom Wellbrock
Titelbild: ChatGPT, erstellt mit künstlicher Intelligenz
Jens Berger ist Chefredakteur der NachDenkSeiten. Er hat Volkswirtschaft studiert und ist politischer Blogger der ersten Stunde. Er befasst sich vor allem mit sozial-, wirtschafts- und finanzpolitischen Themen. Zu seinen Büchern gehören „Stresstest Deutschland“ (2013), die Spiegel-Bestseller „Wem gehört Deutschland?“ (2014), „Der Kick des Geldes“ (2015), „Wer schützt die Welt vor den Finanzkonzernen?“ (2020) und „Schwarzbuch Corona“ (2021) sowie „Wem gehört Deutschland? Die Bilanz der letzten 10 Jahre“ (2024).
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