Wehrbericht 2025: Keine Angaben zu Disziplinarverfahren wegen Impfverweigerung
Videobeschreibung:
Der Wehrbericht 2025 enthält keine Angaben zu disziplinarrechtlichen Verfahren gegen Soldaten, die sich weigern, sich gegen Corona impfen zu lassen. Epoch Times fragte bei der Vorstellung des Berichtes am Dienstag den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages nach dem Grund.
„Sie haben zu Recht gesagt, dass das ein Thema ist, das länger währt und in vorherigen Berichten Platz gefunden hat“, antwortete der Wehrbeauftragte Henning Otte (CDU). Grundsätzlich bewerte er gerichtliche Urteile nicht.
„Aber es gehört dazu, dass es Eingriffe bei Soldatinnen und Soldaten gibt, auch in die körperliche Unversehrtheit. Hier ist der Impfschutz beispielsweise zu nennen“, so der CDU-Politiker, der seit Ende Mai letzten Jahres das Amt bekleidet.
Auf die Frage, ob es schriftliche Eingaben von Soldaten an den Wehrbeauftragten zu den Disziplinarverfahren gab, antwortete er: „Wir haben jetzt keine neuen Erkenntnisse und deswegen haben wir das auch nicht im Jahresbericht 2025 untergebracht.“
Auf die Frage nach einer Neubewertung der Impfverweigerung ging er nicht ein.
Am 15. Dezember hatte der ehemalige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) in der Corona-Enquete-Kommission des Bundestages erklärt, dass ein Fremdschutz bei der Beschaffung der COVID-Impfstoffe nie das Ziel gewesen sei. Doch dieser Fremdschutz war einer der Gründe für die COVID-Impfpflicht für Soldaten.
Bisher gab es zu dem Thema 131 gerichtliche Disziplinarverfahren. Im letzten Jahr fielen auch gerichtliche Entscheidungen gegen Soldaten.
Im Wehrbericht an den Bundestag sind die Anliegen der Soldaten zusammengefasst. Dabei werden Missstände in der Truppe offengelegt, die dann im Bundestag debattiert und durch eine schriftliche Stellungnahme des Verteidigungsministeriums ergänzt werden.
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