Impfschaden-Prozess: Bundesgerichtshof ebnet Weg für Schadenersatzprüfung
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Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat am Montag ein Urteil gegen AstraZeneca aufgehoben und damit die Auskunftsrechte der Patienten gegenüber Pharmaunternehmen gestärkt.
Das Oberlandesgericht Koblenz muss den Fall nun neu aufrollen. Eine Zahnärztin hatte geklagt, da sie drei Tage nach der Impfung einen Hörsturz erlebte und seitdem auf einem Ohr taub ist. 2021 hatte sie sich mit AstraZeneca gegen Corona impfen lassen.
Die Klägerin fordert Auskunft über die bekannten Wirkungen und Nebenwirkungen des Impfstoffs sowie Schadenersatz von mindestens 150.000 Euro.
Der BGH entschied nicht darüber, ob es sich tatsächlich um einen Impfschaden handelte, stellte aber fest, dass das Koblenzer Gericht einen Rechtsfehler machte, als es die Klage abwies. Mit der Begründung des Oberlandesgerichts könne weder ein Anspruch auf Auskunft noch einer auf Schadenersatz verneint werden, erklärte der BGH.
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