Endlich: BGH entscheidet für mutmaßlich Impf-Geschädigte!
Videobeschreibung:
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine wichtige Entscheidung zu möglichen Impfschäden nach der Corona-Impfung getroffen. Im Mittelpunkt steht dabei nicht sofort ein Schadensersatzanspruch – sondern eine entscheidende Vorfrage: der Auskunftsanspruch gegen Arzneimittelhersteller.
Im konkreten Fall klagte eine Frau, die nach einer Impfung mit dem AstraZeneca-Impfstoff Vaxzevria einen vollständigen Hörverlust auf einem Ohr erlitt. Die Vorinstanzen hatten ihre Klage scheitern lassen – unter anderem mit der Begründung, ein Zusammenhang zwischen Impfung und Schaden sei nicht wahrscheinlich genug. Deshalb bestehe auch kein Anspruch auf Auskunft über mögliche Nebenwirkungen.
Der Bundesgerichtshof hat diese Entscheidungen nun aufgehoben.
Karlsruhe stellt klar:
Für den Auskunftsanspruch nach §84a Arzneimittelgesetz genügt es, wenn plausible Anhaltspunkte für einen Zusammenhang zwischen Impfung und Gesundheitsschaden bestehen. Eine überwiegende Wahrscheinlichkeit ist dafür nicht erforderlich. Außerdem ist der Auskunftsanspruch nicht auf genau das individuelle Krankheitsbild beschränkt.
Das Urteil bedeutet noch keinen Schadensersatz. Der Fall wurde an das Oberlandesgericht zurückverwiesen, das nun erneut prüfen muss, ob ein Anspruch nach §84 AMG bestehen kann.
Trotzdem ist die Entscheidung bedeutsam: Sie erleichtert Betroffenen den Zugang zu Informationen, die notwendig sind, um mögliche Schadensersatzansprüche überhaupt prüfen zu können.
In diesem Video erkläre ich Euch:
• worum es im konkreten Fall ging
• warum die Vorinstanzen die Klage abgewiesen hatten
• was der Bundesgerichtshof jetzt entschieden hat
• und welche Bedeutung das Urteil für mögliche Impfschäden haben kann
Quellen / Urteil:
https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2026/2026045.html
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