Maßnahmen zur Spritpreissenkung: Regierung „natürlich handlungsfähig“
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Aufgrund der massiv gestiegenen Treibstoffpreise nach Beginn des Iran-Krieges, kündigte die Bundesregierung drei Gesetzesinitiativen an, die möglichst noch vor Ostern durch den Bundestag beschlossen werden sollen.
Erstens sollen Tankstellen nach dem Inkrafttreten des Gesetzes nur noch einmal am Tag ihre Preise erhöhen dürfen, und zwar um 12:00 Uhr mittags. Preissenkungen sind jederzeit zulässig.
Zweitens wird die kartellrechtliche Missbrauchsaufsicht im Kraftstoffsektor verschärft, indem eine Umkehr der Darlegungs- und Beweislast im Zusammenhang mit den Kraftstoffpreisen, die die Kosten in unangemessener Weise überschreiten, eingeführt wird.
Drittens soll das Bundeskartellamt erhebliche und fortwährende Wettbewerbsstörungen künftig leichter und schneller beheben können, so der stellvertretender Regierungssprecher Steffen Meyer.
Deutschland reiht sich bei der Höhe der Mineralölbesteuerung in den EU-Ländern ins obere Drittel ein. Zu einer möglichen Steuersenkung bei andauernd hohen Spritpreisen nach Einführung der Maßnahen, wie auch zur möglichen Einführung einer Übergewinnsteuer, äußerte sich die Regierung nicht.
„Natürlich beobachten wir weiterhin die Lage. Jetzt geht es aber darum, dass dieses Maßnahmenpaket diese Woche auch wirklich zügig umgesetzt wird. Und dann muss es zunächst erst einmal wirken können“, so Meyer.
„Es gibt unterschiedliche Instrumente, die diskutiert werden“, erklärte zudem die Sprecherin des Bundesfinanzministeriums Dr. Alma Laiadhi. Die Situation der Pendler behalte man im Blick und sei handlungsfähig, sobald weitere Maßnahmen erforderlich seien.
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