Bundespolizei stoppt Schiffe der russischen Schattenflotte
Videobeschreibung:
Laut Medienberichten hat die Bundespolizei mehreren Tankern, die mutmaßlich zur russischen Schattenflotte gehören, die Einfahrt in das deutsche Küstenmeer verweigert. Die Bundesregierung äußert sich dazu zurückhaltend.
Bei der Regierungspressekonferenz am 16. Januar wollte ein Journalist wissen, ob die Bundespolizei eine neue Haltung einnehme und auf welcher rechtlichen Grundlage dies geschehe.
Björn Bowinkelmann, der Sprecher des Bundesverteidigungsministeriums, erklärte: „Grundsätzlich kann ich Ihnen bestätigen, dass die Bundespolizei diesbezüglich in der Ostsee im Einsatz ist.“ Da es sich jedoch um laufende Einsatzverfahren handele und aus einsatztaktischen Gründen könne er sich nicht näher dazu einlassen.
Auch gab er keine Auskunft darüber, wie viele russische Schiffe von solchen Maßnahmen der Bundespolizei betroffen sind.
Epoch Times wollte außerdem wissen, ob bereits russische Schiffe von der Bundespolizei gestoppt wurden. Bowinkelmann dazu: Die Bundespolizei habe den Auftrag, den Schiffsverkehr auf Nord- und Ostsee und im deutschen Küstenmeer im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben zu überwachen. Sie treffe die entsprechenden Maßnahmen, „die notwendig sind für eine eventuelle Gefahrenabwehr“. Zu konkreten Fällen könne er aus einsatztaktischen Gründen aktuell nichts mitteilen.
Die Seerechtskonvention beinhaltet das „Recht der friedlichen Durchfahrt“ fremder Küstengewässer. Voraussetzung dafür ist, dass das Schiff eine gültige Flagge führt und von ihm keine Gefahr ausgeht. Auf diese Gefahr berufen sich offenbar nun die deutschen Behörden, die die Papiere und die Identität der Schiffe prüfen und bei Auffälligkeiten die Einfahrt in deutsche Gewässer untersagen.
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