BGH-URTEIL IN DEUTSCHLAND: Wohnungssuchende dürfen nicht wegen ihres Namens benachteiligt werden!
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BGH-URTEIL IN DEUTSCHLAND: Wohnungssuchende dürfen nicht wegen ihres Namens benachteiligt werden!
Der Bundesgerichtshof (BGH) stellt klar: Wohnungssuchende dürfen bei der Vergabe von Besichtigungsterminen nicht wegen ihres Namens benachteiligt werden. In dem Fall erhielt eine deutsche Staatsbürgerin mit pakistanischem Namen keinen Termin – mit einem deutschen Namen dagegen sofort. Der BGH wertet das als ethnische Diskriminierung; der Wohnungsmakler trägt die Verantwortung und muss 3000 Euro Schadensersatz zahlen.
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