Maaßen in Corona-Enquete-Kommission: Legislative, Justiz & Medien haben Kontrollfunktion aufgegeben
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Wie war das Verhältnis zwischen Exekutive und Legislative und die Rolle der Opposition in der Coronazeit? Das war Thema der Corona-Enquete-Kommission im Deutschen Bundestag am Donnerstag, dem 29. 01.2026. Dabei waren prominente Gesichter als Sachverständige geladen, wie die ehemaligen Bundesinnenminister Nancy Faeser und Thomas de Maizière sowie der ehemalige Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen.
„Ich glaube, die wichtigste Erkenntnis ist, dass die Parlamente in die Krisenbewältigung stärker eingebunden werden müssen, als es das während der vergangenen Pandemie der Fall war“, so der Sachverständige Prof. Dr. Uwe Volkmann. Die Beteiligung der Parlamente erhöhe die demokratische Legitimation des Verfahrens und steigere die Öffentlichkeit der Debatte.
„Dazu gehört auch, dass die Opposition in die entsprechenden Verfahren angemessen eingebunden wird, damit auch innerhalb des Systems Widerspruch artikuliert und abgearbeitet werden kann“, erklärte der Verfassungsjurist.
Nancy Faeser schloss sich dieser Kritik auf Landesebene teilweise an. Auf Bundesebene bewertete sie die Einbindung des Parlaments hingegen als gut.
„Nahezu jede Veränderung, die maßgebliche Einwirkung auf Grundrechte hatte, ist ja gesetzlich vom Bundestag beschlossen worden. Ich habe mir die Gesetzesübersicht noch mal angeguckt, und kann Ihnen das auch gerne nachher auf Nachfrage noch mal belegen, dass der Bundestag als Parlament sehr stark eingebunden war.“
Deutschland sei vergleichsweise gut durch die Pandemie gekommen, insbesondere was die Todesfälle betreffe. „Darum ging es ja in dieser Zeit, Menschenleben zu schützen“, so die SPD-Politikerin.
Obwohl es Möglichkeiten der Mitsprache gab, sah sich die AfD als Opposition im Bundestag während der Corona-Pandemie in ihren Rechten eingeschränkt. „Wir konnten auch reden im Parlament. Das würde ich auch niemals abstreiten“, so das Enquete-Mitglied der AfD, Kay-Uwe Ziegler.
Jedoch sei in den Ausschüssen auf kritische Fragen der AfD zu den Maßnahmen nicht eingegangen worden, sondern man sei mit der Stimmenmehrheit „einfach“ darüber hinweggegangen.
Der ehemalige Bundesverfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen befand gegenüber der Epoch Times nach der Sitzung, der er als Sachverständiger beiwohnte: „Ich hatte den Eindruck, viele litten unter einem Helfersyndrom. Man wollte der Bundesregierung und der Exekutive helfen und hat deswegen auf die Kontrolle verzichtet. Das gilt sowohl für die Legislative, für die Justiz, aber auch für die Medien“.
Mehrere Sachverständige äußerten Kritik daran, dass die Ministerpräsidentenkonferenz in der Corona-Pandemie das entscheidende Gremium war und sich aufs Robert-Koch-Institut berief.
„Ein Problem der Pandemie war, dass während des gesamten Zeitraums die maßgeblichen Entscheidungen in einem Gremium der Ministerpräsidentenkonferenz unter Einschluss der Bundesregierung und der Bundeskanzlerin getroffen wurden, das so eigentlich in der Verfassung nicht vorgesehen ist. Und die Entscheidungen wurden dann von den Landtagen letztlich nur mehr oder weniger umgesetzt“, so Volkmann.
„Hinzu kam, dass das Robert-Koch-Institut und das Paul-Ehrlich-Institut teilweise gegenüber dem Parlament nicht mit richtigen Informationen gearbeitet haben und deswegen auch manche Entscheidungen auf einer falschen Tatsachengrundlage Zustande gekommen sind“, kritisiert Maaßen.
Die Sachverständige Beate Sibylle Pfeil erklärte gegenüber der Epoch Times: „Ich brauche eine richtig gute, wissenschaftliche Evidenz, die im Diskurs eine errungene Tatsachengrundlage bildet, damit nicht aus dem Grundrechtseingriff eine Grundrechtsverletzung wird“.
Stattdessen seien im Artikel 28 a des Infektionsschutzgesetzes die Maskenpflicht, Impfnachweispflichten und Lockdowns als „abgesegnete“ potenzielle Corona-Maßnahme enthalten gewesen.
Der Verfassungsjurist Volkmann zieht als Haupterkenntnis aus der Corona-Pandemie, dass die Steuerungskraft des Grundgesetzes in Krisensituationen begrenzt ist.
Die Politikwissenschaftlerin Prof. Dr. Sabine Kropp sieht Verbesserungsbedarf bei der Kommunikation der Parlamente über das Zustandekommen und den Zweck von Maßnahmen. Nur so könne ein Vertrauensverlust in der Bevölkerung vermieden werden.
Der ehemalige Bundesinnenminister de Maizière fordert ein Bundeskatastrophenschutzgesetz, das neben anderen Großschadenslagen auch in einer Pandemie Anwendung finden soll.
„Wir brauchen ein Bundeskatastrophenschutzgesetz“, so de Maizière. Dann müsse man nicht mehr „rechtlich hektisch“ durch Sondergesetze reagieren. Die Feststellung solch einer Krisensituation solle dabei durch den Bundestag erfolgen.
Nach der Sitzung standen trotz Nachfrage ausschließlich AfD-Mitglieder und Sachverständige für Stellungnahmen und Interviews zur Verfügung.
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