Ministeriumssprecherin: „Übernahme der alten Genehmigungspflicht war Fehler“
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Nach Einschätzung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages hat das Verteidigungsministerium rechtswidrig gehandelt, als es das Wehrpflichtgesetz zur Abmeldepflicht für Männer per Verwaltungsvorschrift außer Kraft setzte.
Mit der Vorschrift wurde außer Kraft gesetzt, dass Männer im Alter von 17 bis 45 Jahren, die Deutschland länger als drei Monate verlassen möchten, eine Genehmigung von der Bundeswehr einholen müssen.
Die Bundesregierung erklärte dazu, dass sie die Einschätzung des Wissenschaftlichen Dienstes noch juristisch auswerte und deshalb noch keine Stellung dazu beziehen wolle.
Die Übernahme der alten Genehmigungspflicht nach dem Wehrpflichtgesetz sei ein Fehler gewesen, räumte die Sprecherin des Verteidigungsministeriums, Regierungsdirektorin Natalie Jenning später ein. Die jetzige Allgemeinverfügung sollte schnell für Rechtssicherheit sorgen.
Mit dem Entwurf des Reservestärkungsgesetzes habe das Kabinett nun für eine neue Regelung zum Abmelden der Anwesenheit gesorgt. Demnach wird die Genehmigungspflicht auf den Spannungs- und Verteidigungsfall begrenzt.
Bundestag und Bundesrat müssten dem noch zustimmen. Die Allgemeinverfügung soll als eine Übergangslösung solange bestehen bleiben, so Jenning weiter.
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