Klatsche für den Spiegel! Gericht verbietet Ulmen-Berichterstattung!
Videobeschreibung
Eine juristische Niederlage für den Spiegel: Das Hanseatische Oberlandesgericht hat entschieden, dass der „Spiegel“ nicht den Eindruck erwecken darf, Schauspieler Christian Ulmen habe Deepfake-Videos seiner Ex-Frau Collien Ulmen-Fernandes erstellt oder verbreitet. Das Gericht sieht dafür keinen ausreichenden Tatsachenkern und untersagt entsprechende Verdachtsberichterstattung.
Der Fall sorgt über die Medienbranche hinaus für Diskussionen. Kritiker sehen sich in ihrer Einschätzung bestätigt, dass die Berichterstattung eine politische Debatte über „digitale Gewalt“ und mögliche neue Regulierungen im Internet befeuert habe. Im Mittelpunkt steht nun die Frage, welche Verantwortung Medien bei sensiblen Vorwürfen tragen und welche Folgen fehlerhafte Verdachtsberichterstattung für Betroffene haben kann.
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