Apolut im Gespräch: Markus Haintz | Debanking gegen unabhängigen Journalismus
Videobeschreibung:
Apolut im Gespräch: Markus Haintz | Debanking gegen unabhängigen Journalismus
Quelle: https://tube4.apolut.net/w/iYe3kM5h5ZATn7wM2cLQnt
Zahllose Bankkonten werden in Deutschland aus politischen Gründen gekündigt.
Dieses Debanking ohne triftigen Grund wird sowohl von privaten Banken als auch von Sparkassen praktiziert, die dem öffentlichen Recht unterliegen.
Sparkassen allerdings dürfen nicht so einfach ein Konto kündigen, denn sie haben einen öffentlich-rechtlichen Auftrag zu erfüllen.
Welche Gesetze hier genau zu beachten sind und wie man sich gegen die Kündigung wehren kann, dies behandeln wir im Gespräch mit dem Rechtsanwalt Markus Haintz.
Seine Kanzlei vertritt den freien Journalisten und Kollegen Flavio von Witzleben, dem die Sparkasse Karlsruhe das Bankkonto gekündigt hat, und auch weitere Mandanten mit gleichartigen Problemen.
Das Interview führte Markus Fiedler.
Anmerkung:
Ein guter Freund von mir hat das Interview dahingehend kritisiert, dass ich das Problem kleinrede und zu wenig Alternativen aufzeige. Kontokündigungen beträfen auch viele Normalbürger, nicht nur die überschaubare Anzahl reichweitenstarker Journalisten und Influencer, die wir bei Haintz legal vertreten.
Wie im Interview angesprochen habe, liegen mir keine Zahlen zu der Anzahl der (nicht nur politisch motivierten) Kontokündigungen vor. Ich bezweifle auch, dass diese erfasst werden.
Ich bleibe aber bei meinem Fazit: Sparkassen (vor Ort) können aufgrund der direkten Grundrechtsbindung als Anstalten des öffentlichen Rechts keine Konten ohne „sachgerechten Grund“ kündigen und die Eröffnung von Bankkonten weder für Privatkunden noch für Unternehmer oder Parteien verweigern. Jeweilige Sparkasse vor Ort ist zuständig und hat sich an Recht und Gesetz zu halten.
Der Staat hat sich neutral und im Sinne des Gleichheitssatzes aus Art. 3 Grundgesetz zu verhalten und ist selbst nicht Grundrechtsträger. Bei Privatbanken sieht dies anders aus, weshalb sie auch kündigen können und kein Kontrahierungszwang zum Abschluss eines Vertrages besteht.
Würde man einen „sachgerechten Grund“ beispielsweise bei missliebigen Meinungen oder der Mitgliedschaft in der „falschen Partei“ annehmen und eine solche Ansicht würde höchstrichterlich bestätigt werden, dann wäre das ein sicheres Zeichen einer offenen Diktatur. Und an diesem Punkt sind wir nicht.
Unabhängig davon ist es unerlässlich, sich finanziell breit aufzustellen. Beschäftigt euch mit Krypto, nicht zum Spekulieren, sondern als Alternative zum herkömmlichen Banksystem. Eröffnet Bankkonten in verschiedenen Ländern, auch außerhalb der EU, damit ihr handlungsfähig bleibt.
Unabhängig davon empfehle ich jedem in Deutschland ansässigen Bürger oder Unternehmer, sich bei der Sparkasse vor Ort ein Konto zu eröffnen, privat und gegebenenfalls geschäftlich. Wer sich an die Geschäftsbedingungen der örtlichen Sparkassen hält, dem kann zwar ein Konto gekündigt werden, aber wer sich dagegen wehrt, wird am Ende vor Gericht gewinnen. Und die Kosten dafür sind überschaubar.
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