SCHNEE & STURM: Muss ich trotz Unwetter zur Arbeit? | Vertraulich
Videobeschreibung:
Extreme Wetterlage, Schulschließungen und glatte Straßen: Viele Beschäftigte fragen sich, ob sie bei Schnee und Sturm zur Arbeit müssen. Arbeitsrechtsexperte Arne Kempkens stellt klar: Das sogenannte Wegerisiko liegt grundsätzlich bei den Arbeitnehmern. Wer wegen des Wetters zu spät kommt oder gar nicht erscheint, riskiert eine Lohnkürzung. Anders ist die Lage, wenn Schulen schließen und Eltern ihre Kinder betreuen müssen. Dann haben die Kinder Vorrang – bezahlt wird die Zeit aber nicht automatisch. Besonders heikel: Unfälle mit Sommerreifen können Versicherungsschutz, Bußgeld und Ärger mit dem Arbeitgeber nach sich ziehen. Homeoffice kann helfen, muss aber abgesprochen werden.
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Quelle: BILD
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