Masern, Impfung, Masernnachweispflicht- kein 2. Bußgeld !
Videobeschreibung:
📌 Videobeschreibung
In diesem Video erkläre ich, warum ein 2. (oder wiederholtes) Bußgeld wegen fehlendem Masern-Nachweis bei schulpflichtigen Kindern oft rechtlich angreifbar ist – auch wenn Behörden sich inzwischen auf geänderte FAQ des BMG berufen.
Wir schauen uns an:
• § 84 OWiG (Verbot der Doppelverfolgung / „dieselbe Tat“)
• warum es ohne neuen Willensentschluss regelmäßig keine „neue Tat“ gibt
• warum der BMG-FAQ-Verweis auf OLG Dresden (TÜV/HU) nicht übertragbar ist
• und warum selbst dann Ermessen / Verhältnismäßigkeit sauber begründet werden müssen.
⚖️ Kernaussagen aus Entscheidungen (Kurz-Zitate)
BVerfG (Schuldprinzip / neuer Tatentschluss):
„Ungehorsam ist einem rechtsstaatlichen Strafrecht als Strafgrund fremd …“ 
Bei fortgesetztem Unterlassen nach einer Sanktion braucht es Feststellungen, dass „… einen neuen, von der ersten Verurteilung qualitativ verschiedenen Tatentschluss“ gefasst wurde. 
➡️ Genau dieser Punkt („neuer Willensentschluss“) ist in Masern-Bußgeldketten häufig der Knackpunkt.
🏛️ Entscheidungen zu wiederholten Masern-Bußgeldern (Auswahl)
• AG Uelzen, Urt. v. 20.10.2023 – 204 OWi 2203 Js 27474/23 (118/23) 
• AG Freising, Einstellung (Doppelbestrafung) – 3 OWi 204 Js 9756/24 (Schriftsatz/Anlage) 
• AG Bingen, Urt. v. 16.04.2025 – 75 OWi 3500 Js 1262/25 
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🧾 BMG-FAQ: Was steht dort aktuell – und warum ist der OLG-Dresden-Verweis problematisch?
In den aktuellen FAQ heißt es:
„Eine wiederholte Verhängung der Geldbuße kommt in Frage, wenn … (siehe OLG Dresden NStZ-RR 97, 314) …“ 
Hintergrund: OLG Dresden betraf eine HU/TÜV-Konstellation (Dauer-Logik). Bei Masern-Bußgeldern ist der Tatbestand aber typischerweise an eine konkrete Anforderung + Frist geknüpft (und nicht „läuft täglich weiter“). Das ist auch Gegenstand der Transparenz-Anfrage bei FragDenStaat. 
✅ Wichtig: Bußgeld ist „Kann“ – Ermessen muss begründet werden
Auch das BMG stellt klar: „Es liegt im Ermessen der zuständigen Behörde, ob sie ein Bußgeld verhängt.“ 
Gerade beim 2. Bußgeld muss die Behörde also nachvollziehbar begründen, warum das (noch) geeignet, erforderlich und verhältnismäßig sein soll – und darf daraus keinen faktischen Impfzwang machen.
📩 Hinweise / Mitwirkung
Wenn ihr Beschlüsse/Urteile aus euren Verfahren habt (Einstellung, Freispruch, Aufhebung, Hinweisbeschlüsse): Schickt sie gern an die Kanzlei [email protected] / in die Kommentare – je mehr belastbare Entscheidungen, desto stärker wird die Argumentation.
🔗 Wichtige Links (zum Kopieren)
BMG – FAQ Masernschutzgesetz:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/impfpflicht/faq-masernschutzgesetz.html
BMG – Hintergrund Masernschutzgesetz:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/impfpflicht.html
FragDenStaat – Anfrage zu den geänderten FAQs:
https://fragdenstaat.de/anfrage/faqs-zum-masernschutzgesetz/
BVerfG (Leitsatz-/Fundstellenaufbereitung, inkl. Zitate):
https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/bverfg/05/2-bvr-1895-05.php
MUSTERSCHREIBEN – folgt in den nächsten Tagen
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Dieses Video dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Jeder Fall ist anders. Wenn ihr konkrete rechtliche Hilfe braucht, holt euch bitte eine individuelle anwaltliche Beratung.
Für eine kostenpflichtige individuelle Rechtsberatung schreibt uns gerne eine eMail mit Eurem Anliegen. Wir prüfen dann, ob wir Kapazitäten haben.
Ellen Rohring
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Steuerrecht
Gut Warthe
Salzkottener Str. 56
33106 Paderborn
http://www.kanzlei-rohring.de
[email protected]
Tel.:05251/1859854
🏷️ Tags (YouTube)
Masernschutzgesetz | Masern Nachweis | Bußgeld | zweites Bußgeld | §84 OWiG | Doppelbestrafung | neuer Tatentschluss | BMG FAQ | OLG Dresden | Schule
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